Pflichtangaben und freiwillige Inhalte vom Geschäftsbericht
Agentur für den Geschäftsbericht
für Kunden in D, A, CH
Ein Geschäftsbericht ist ein Report, der die aktuelle Lage eines Unternehmens und den Geschäftsverlauf präsentiert. Außerdem dient er dazu, die Jahresabschlussbilanz zu erläutern. Der Report ist für die Finanzkommunikation eines Betriebs von enormer Bedeutung. Nur dank des Berichts können Finanzanalysten eine realistische Einschätzung über den Wert der Firma treffen. Als jährliche Bekanntmachung ist der Geschäftsreport in vielen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.
Inhalte eines Geschäftsberichts
Der Inhalt des Berichts soll so gestaltet sein, dass er unter anderem eine Antwort auf folgende Fragen liefert:
- Wie sind die Umsätze und Gewinne der Firma?
- Aus welchen Bestandteilen besteht das Kapital?
- Welche Maßnahmen und Ziele sind für die weitere Entwicklung vorgesehen?
- Wie ist die Belegschaft gestaltet?
Damit der Bericht diese und weitere Fragen beantworten kann, gibt es in jedem Geschäftsbericht einige Pflichtinhalte, während andere auf freiwilliger Basis noch ergänzt werden können.
credia – die Geschäftsbericht Agentur
Tel: 0228 96395820
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Verpflichtende Inhalte im Geschäftsbericht
Die folgenden Inhalte sind in jedem Geschäftsreport Pflicht und müssen dementsprechend enthalten sein.
Jahresabschluss
Zu den wichtigsten Bestandteilen gehört der Jahresabschluss. Er besteht aus einer Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz. Das Unternehmen nutzt den Jahresabschluss, um eine Übersicht über den Erfolg des letzten Geschäftsjahres zu erhalten. Dementsprechend ist es wichtig, alle Gewinne und Verluste offen zu legen. Der Jahresabschluss dient auch dazu, die Schulden des Unternehmens aufzuzeigen und stellt dar, wie Fremd- und Eigenkapital zusammengesetzt sind.
Lagebericht
Der Lagebericht macht deutlich, in welcher Situation die Firma am Ende des Geschäftsjahres ist. Dieser Aspekt ist im Report ebenfalls sehr wichtig. Er gibt auch einen Ausblick darauf, wie sich das Unternehmen in Zukunft entwickeln wird und wie es aktuell in puncto Finanzen und Vermögen steht. Auch über die geplanten Maßnahmen und Ziele informiert er.
Corporate Governance Erklärung
Den „Deutschen Corporate Governance Kodex“ gibt es seit 2002. Pflicht ist diese Richtlinie für börsennotierte Unternehmen, aber auch andere Unternehmen sollten sich daran halten.
Aufsichtsrat-Bericht
Dieser Bericht ist für Aktiengesellschaften Pflicht. Der Aufsichtsrat beschreibt hierbei unter anderem, wie der Lagebericht und der Jahresabschluss überprüft wurden und stellt das Ergebnis dar.
Bestätigungsvermerk
Der Wirtschaftsprüfer stellt einen Bestätigungsvermerk aus, wenn der Lagebericht die zukünftigen Entwicklungen und den aktuellen Zustand korrekt präsentiert.
Freiwillige Inhalte
Weitere freiwillige Inhalte für den Geschäftsreport sind etwa:
- Aktionärsbrief
- Umweltbericht
- Sozialbericht
- Finanzielle Kennzahlen
- Segmentberichterstattung
Je ausführlicher der Report ist, desto nützlicher ist er für das Unternehmen
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Björn Schneider
Gründer & Geschäftsführer
Marketing & Strategie
Diplomdesigner (FH)