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Glossar: Fachbegriffe erklärt
Der Domainname ist das Aushängeschild einer jeden Internetpräsenz. Sowohl der Name als auch die Top-Level-Domain sind maßgeblich für den ersten Eindruck zuständig, den ein Unternehmen mit seiner Website bei der Zielgruppe hinterlässt. Noch bevor eine einzige Seite der Webpräsenz angeschaut wurde, wird die Domain wahrgenommen und bewertet. Die Domainregistrierung ist erforderlich, um sich den gewünschten Domainnamen für seine Website zu sichern. Bei der Auswahl dieses Namens gibt es aber einige formale, marketingrelevante und rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Der Erfolg eines jeden Webprojekts – egal ob gewerblich oder privat – ist erheblich von der Wahl des Domainnamens abhängig. Deshalb ist immer eine Domainregistrierung erforderlich. Der Domainname besteht aus der Top-Level-Domain (TLD) – also der Endung wie .de oder .com – und der Second-Level-Domain, also dem Namen der Domain. In Deutschland ist es jeder Person ohne Weiteres möglich, eine Domain zu registrieren. Wer bereits einen Domainnamen gefunden hat, kann einen Domain-Check durchführen, um herauszufinden, ob er schon vergeben ist oder noch zur Verfügung steht. Der Domainanbieter übernimmt dann die eigentliche Registrierung bei der Vergabestelle. Für jede TLD gibt es eine bestimme Organisation, die die Registrierung der Domain erledigt. Bevor die Domainregistrierung in die Wege geleitet wird, ist es aber wichtig, ein paar Dinge bei der Auswahl des Namens zu beachten.
Obwohl man bei der Namensgestaltung verhältnismäßig frei ist, müssen ein paar technische Voraussetzungen berücksichtigt werden. Möglich sind alle Buchstaben von A bis Z, der Bindestrich und Ziffern von 0 bis 9. Allerdings darf der Bindestrich nicht am Anfang stehen. Schrägstriche, Punkte, Fragezeichen oder andere Sonderzeichen sind nicht erlaubt. Zudem sollte der Domainname nicht länger als 63 Zeichen sein. Noch wichtiger als die technischen Aspekte sind bei der Domain-Registrierung jedoch die Markenrechte. Es ist nicht zulässig, Markennamen anderer Unternehmen im Domainnamen zu verwenden, ohne dabei gegen Marken- und Namensrechte zu verstoßen. Um einen Unternehmens- oder Markennamen zu nutzen, muss zuvor die Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt werden. Wird der Name eines Unternehmens oder einer Marke ohne Genehmigung für den Domainnamen eingesetzt, drohen Abmahnungen. Dabei sind Streitsummen von 50.000 Euro nicht selten. Auch Namen von Behörden, staatlichen Einrichtungen oder Städten haben bei der Registrierung einer Domain nichts im Domainnamen verloren. Generell gilt: Eine Verletzung des Markenrechts ist immer dann gegeben, wenn eine Person durch die Bekanntheit der Marke profitiert. Große und bekannte Namen – wie BMW oder Mercedes – müssen nicht unbedingt als Marke eingetragen sein, können aber dennoch einen speziellen Schutz genießen.
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